Allgemeine Geschäftsbedingungen  Katzenhotel Mechelgrün

Der Tierbesitzer versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bekannte  Krankheiten, Auffälligkeiten und benötigte Medikamente werden vom Tierbesitzer  im Pensionsvertrag wahrheitsgemäß mitgeteilt. Die Katzen bzw. Kater müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Im Katzenhotel Mechelgrün werden nur kastrierte Katzen und Kater aufgenommen. (Ausnahme: Tiere unter 6 Monate)  

Folgende Impfungen müssen vorhanden sein: 

Katzenseuche, Katzenschnupfen, bei Freigängern Tollwut, Leukoseimpfung wird empfohlen.  

Wir bitten um Verständnis, dass folgendes nachgewiesen werden muss:   

Impfungen  max. 12 Monate alt 

Wurmkur bei Freigängern bitte einen Tag vor Abgabe  

Flohschutz, max. 14 Tage alt wenn vom Tierarzt schriftlich bestätigt, ansonsten frühestens zwei Tage vor Abgabe damit der Flohschutz im Fell noch sichtbar ist. 

Der Nachweis kann durch den Tierarzt im Impfausweis erfolgen oder Sie legen uns die Tierarztrechnung für diese Leistungen vor. Sollte kein Nachweis vorliegen oder der Flohschutz nicht im Fell sichtbar sein, wird der Parasitenschutz bei Aufnahme durch uns durchgeführt und dem Tierhalter in Rechnung gestellt.    

Ohne Vorlage des Impfpasses kann keine Aufnahme erfolgen! Der Impfpass verbleibt während des Aufenthaltes des Tieres im Katzenhotel Mechelgrün.  

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die sein Tier – insbesondere durch Markieren oder Unsauberkeit – in der Katzenpension verursacht oder verursacht hat.  Das Katzenhotel Mechelgrün übernimmt keine Haftung für Erkrankungen während und nach dem Aufenthalt. Das Katzenhotel Mechelgrün verpflichtet sich, das Tier liebevoll, art- und verhaltensgerecht zu behandeln, das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Besondere Vereinbarungen zur Pflege sind im Vertrag festzuhalten.  Der Tierbesitzer haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Der Tierbesitzer stellt das Katzenhotel Mechelgrün hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB frei. Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt das Katzenhotel Mechelgrün  keine Haftung, es sei denn, das Katzenhotel Mechelgrün handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Haftung des Katzenhotel Mechelgrün wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung des Katzenhotel Mechelgrün für entlaufene Tiere / Tod / Ansteckung / Verletzungen ist ebenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Katzenhotel Mechelgrün haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände.  Fotos von dem Tier/ den Tieren dürfen auf der Website www.katzenhotel-mechelgruen.de und auf der Facebookseite von Katzenhotel Mechelgrün veröffentlicht werden.  

Alle Erkrankungen, insbesondere chronische Erkrankungen sind dem Katzenhotel Mechelgrün vorab mitzuteilen. Sollte die Information erst zur Abgabe erfolgen wird das Tier nicht aufgenommen.

Bei Medikamentengabe oder Diätfutter ist grundsätzlich nur die Buchung eines Einzelzimmers möglich. Das Katzenhotel Mechelgrün kann bei chronischen Erkrankungen aktuelle Befunde vom Tierarzt verlangen. Besteht die Möglichkeit einer Verschlechterung des Krankheitszustandes durch den Aufenthalt im Katzenhotel Mechelgrün  ist dieses berechtigt die Aufnahme des Tieres zu verweigern.

Bei Erkrankung des Tieres ist das Katzenhotel Mechelgrün berechtigt sofort die Tierklinik Dr.Zeißler (Auerbach/Vogtland) aufzusuchen. Mit der Unterschrift des  Pensionsvertrages ist das Katzenhotel Mechelgrün berechtigt den o.g.Tierarzt aufzusuchen und alle notwendigen Behandlungen durchführen zu lassen. Eine Haftung für Behandlungsfehler bei der ärztlichen Behandlung ist durch das Katzenhotel Mechelgrün ausgeschlossen. Die Kosten für die tierärztliche Behandlungen, Medikamente, Klinikaufenthalt und die Fahrkosten in Höhe von EUR 0,30 pro gefahrenen Kilometer und 10,00 Euro für den Tierarztbesuch pro Stunde (inklusive Fahrzeit)  trägt der Tierbesitzer. Die Unterbringung im Quarantänezimmer kostet pro Tag 3,00 Euro zusätzlich zum Tagespreis und einmalig 10 Euro Desinfektionsgebühr. 

Im Todesfall eines Tieres handelt das Katzenhotel Mechelgrün nach den hierfür bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die anfallenden Kosten dafür werden vom Tierbesitzer übernommen.  

Wird für eine Katze/Kater ein Gruppenzimmerplatz gebucht und es stellt sich totale Unverträglichkeit oder Unsauberkeit heraus, so ist das Katzenhotel Mechelgrün berechtigt das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und ab Tag der Unterbringung in diesem die Kosten für das Einzelzimmer  bei Unsauberkeit außerdem die Endreinigung (15 Euro einmalig) des Zimmers in Rechnung zu stellen. 

 

Bei späterer Abgabe oder vorzeitiger Abholung ist trotzdem der gebuchte Zeitraum zu bezahlen.

 

 

Stornogebühren

Ab Buchungstag bis 30 Tage vor Aufnahmedatum    20% der Gesamtkosten  

29 bis 8Tage vor Aufnahmedatum:                          80% der Gesamtkosten 

7 bis Tag der Aufnahme                                           100% der Gesamtkosten

   

 Eine Stornierung kann nur in schriftlicher Form per Post, Whats app oder Email erfolgen. 

Sollte eine Stornierung wegen fehlenden Impfschutz ausgesprochen werden müssen, so sind 80% der Gesamtkosten des Aufenthaltes durch den Besitzer zu bezahlen.

 

Rücktritt durch Katzenhotel Mechelgrün: Wegen Erkrankung der Betreiberin sowie höherer Gewalt kann die Aufnahme in der Tierpension abgesagt oder verschoben werden. Vorab geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Katzenhotel Mechelgrün sind ausgeschlossen.

 

Werden Pensionstiere am vereinbarten Tag nicht abgeholt bzw. wird der Aufenthalt nicht verlängert, ist die Tierpension berechtigt, die Tiere weiter zu vermitteln. Die Kosten bis zur Vermittlung trägt der Tierhalter.

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Beide Vertragspartner erklären sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben. 

15.01.2020